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Gleichstellungsnews

 

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Newsletter 26 (pdf, vollständig)

Newsletter 26 - Mai 2012

 

Liebe LeserInnen,
mit diesem Newsletter möchten wir Sie zunächst auf die Fachtagung zum Abschluss des „Good -Practice-Wettbewerb 2012“ zum Thema Umsetzung von Gleichstellungszielen in ESF-Projekten in BW am 21.6. 2012 in Ludwigsburg, Musikhalle, hinweisen und Sie recht herzlich dazu einladen. (-> www.gem-esf-bw.de)

 

Weitere „Projektnachrichten“ finden Sie im Artikel über das neue „exemplarische Vorhaben Jobcenter“, das vor Kurzem sehr vielversprechend gestartet ist, sowie in dem Beitrag, der über die Weiterentwicklung unseres Glossars „Gleichstellung in der Arbeitsmarkpolitik“ informiert.

Neben den Informationen aus der Projektarbeit haben wir natürlich auch wieder „Gleichstellungsnews“ für Sie aufbereitet. Zunächst werfen wir einen ersten Blick auf die gleichstellungspolitischen Anforderungen der kommenden ESF Förderperiode. Außerdem haben wir eine aktuelle Expertise unseres „Schwesterprojekts“, der Agentur für Gleichstellung im ESF Bundesprogramm zum vielleicht wichtigsten Thema der Gleichstellung der Geschlechter zusammengefasst: „Existenzsichernde Beschäftigung von Frauen und Männern“.

Wir freuen uns wie immer auf Ihre Rückmeldungen und hoffen, Sie am 21.6.2012 in Ludwigsburg begrüßen zu können!

Ihr Genderteam von proInnovation GmbH

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„Projektnachrichten“

Exemplarisches Vorhaben Jobcenter gut gestartet

Die ESF Verwaltungsbehörde hatte im November 2011 zur Einreichung von Interessensbekundungen aufgerufen.

Noch vor Jahresende haben die Jobcenter aus Stuttgart, dem Hohenlohe- und dem Ortenaukreis ihr Interesse bekundet. Alle drei Bewerbungen wurden angenommen, obwohl ursprünglich nur mit zwei Jobcentern gearbeitet werden sollte (aus Kapazitätsgründen bei proInnovation GmbH, die das exemplarische Vorhaben im Rahmen des Coaching-Begleitprojekts „Gleichstellung der Geschlechter im ESF in BW“ umsetzt). Diese drei Jobcenter decken nicht alle Arten von Jobcentern in BW ab, aber es sind Stadt- und Landkreise, große und kleine Kreise, eine gemeinsame Einrichtung und optierende Kommunen vertreten und somit geht man von einer recht hohen Übertragbarkeit der Erfahrungen und Ergebnisse aus.

Ähnliche Vorhaben wurden bekanntlich bereits mit den ESF-Arbeitskreisen und ESF-Projektträgern realisiert und nun sollten die Jobcenter als wesentliche Akteure im Bereich des ESF angesprochen werden, da sie als „Partner bei der ESF-Förderung für die Verwirklichung des sowohl im Operationellen Programm des ESF als auch im SGB II enthaltenen Querschnittsziels „Gleichstellung der Geschlechter“ am Arbeitsmarkt mit verantwortlich sind“.

Der Bedarf einer Unterstützung der Gleichstellungsorientierung der Jobcenter ergibt sich zunächst aus den Ergebnissen zahlreicher „Evaluierungen/Studien zum SGB II, die darauf aufmerksam gemacht haben, dass es geschlechtsspezifische Integrationswege gibt, die eine Benachteiligung von Frauen beinhalten (Frauen erreichen z.B. deutlich seltener eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung, sind überrepräsentiert in geringfügiger Beschäftigung und Minijobs und in Maßnahmen unterrepräsentiert, die zu ungeförderter Beschäftigung führen (EGZ, Einstiegsgeld), insgesamt wird die Frauenförderquote seit Jahren unterschritten etc.)(1) “.

Des Weiteren sehen sich die Jobcenter – bei allen Unterschieden – mit ähnlichen Problemen konfrontiert:

  • „Die Arbeit in den Jobcentern wird zunächst geprägt durch die Zielvereinbarungen auf Bundes- und Landesebene und die geschäftspolitischen Vorgaben. Hier stehen die Geschäftsziele Wirtschaftlichkeit, Verringerung der Hilfebedürftigkeit und Integration in Erwerbstätigkeit im Vordergrund. Dennoch müssen für die im SGB II verankerten gleichstellungspolitischen Ziele Umsetzungswege gefunden werden.
  • Arbeitgeber haben bei Einstellungen oft traditionelle geschlechtsspezifische Erwartungen und bieten Frauen häufig prekäre Beschäftigungen an.
  • Trotz Ermessensspielräumen werden nach wie vor Förderentscheidungen vor dem Hintergrund traditioneller Rollenbilder getroffen. Daher ist die Weiterentwicklung der Gender Kompetenz der Beschäftigten eine notwendige Voraussetzung und ein wichtiges Anliegen.
  • Minijobs werden häufig als Möglichkeit zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf beschrieben. Dagegen spricht, dass es sich eigentlich nicht um eine Erwerbsintegration handelt, da eine spätere Aufstockung oder generell der Übergang in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung häufig nicht gelingt. Ein Minijob ermöglicht eben keine eigenständige Existenzsicherung.
  • Die Beteiligung von Frauen an geförderten Maßnahmen kann schwieriger sein, wenn Projektträger überwiegend handwerkliche oder gewerblich-technische Betätigungsfelder anbieten.
  • Das Konstrukt der Bedarfsgemeinschaft steht der Gleichstellung der Geschlechter, insbesondere bei der eigenständigen Existenzsicherung von Frauen, entgegen.
  • Frauen, die aus dem Leistungsbezug herausfallen (weil sie z.B. in einer Bedarfsgemeinschaft leben, in welcher der Partner ein bedarfsdeckendes Einkommen erzielt), werden teilweise nicht mehr ausreichend im Integrationsprozess begleitet.
  • Die Sicherstellung der Kinderbetreuung, z.B. durch die Schaffung von ausreichenden Plätzen in Kinderbetreuungseinrichtungen ist eine wichtige Voraussetzung für die erfolgreiche Vermittlung von Eltern, insbesondere von Müttern mit Kindern unter 3 Jahren.“

(1)Alle Zitate aus dem Aufruf

 

Stand der Umsetzung

Das Genderteam von proInnovation GmbH hat mit allen Jobcentern Erstgespräche geführt und über die Motivation zur Teilnahme gesprochen. Daraus werden zurzeit Zielvereinbarungen entwickelt. In Stuttgart wurde sie bereits abgeschlossen, hier hat auch schon ein erstes Coaching stattgefunden; im Hohenlohekreis steht die Unterschrift bevor. Die Jobcenter wurden in den Steuerkreis aufgenommen und ihre VertreterInnen haben bereits an der Sitzung am 24.4.2012 teilgenommen.

In allen drei Einrichtungen ist zunächst eine Analyse notwendig und vorgesehen, die feststellen soll, ob und inwiefern die oben aus den Evaluationen zitierten Befunde auch für sie zutreffen und danach kann der Handlungsbedarf weiter konkretisiert werden.

In Stuttgart und im Hohenlohekreis werden allerdings jetzt schon Fortbildungen für alle Mitarbeitenden geplant, angefangen bei der Führungsebene.

Wie auch bei den vorhergehenden exemplarischen Vorhaben mit ESF AK und Trägern „werden die im Alltag auftretenden Probleme bei der Verfolgung des Querschnittsziels konkret angegangen, es wird lösungsorientiert gearbeitet“. Überall sind die Beauftragten für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt (BCA), die z.T. gerade neu berufen wurden, aktiv einbezogen.

In den nächsten Newslettern werden sich die Jobcenter mit ihren Vorhaben selbst präsentieren und aus ihrer Arbeit berichten.

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Neues vom „Glossar Gleichstellung in der Arbeitsmarktpolitik“

Zu diesem neuen Angebot, das seit Mitte Januar auf der Internetplattform zugänglich ist, haben wir erfreulicherweise viele positive Rückmeldungen erhalten. Wir haben anscheinend den Bedarf von vielen AkteurInnen im ESF getroffen und das Glossar bekommt gute Noten im Hinblick auf Handhabbarkeit und Nutzen, aber auch das Design. Damit haben sich fast 2 Jahre Arbeit schon jetzt gelohnt und wir werden das Angebot so schnell und umfassend weiter entwickeln, wie es unsere Kapazitäten erlauben.

So wurden inzwischen bereits die Stichworte „egalitäres Gleichstellungsmodell“ und „Doppelstrategie“ überarbeitet, eine neue Übersicht zur Teilzeitarbeit im europäischen Vergleich erstellt und ein neuer Beitrag zu „Gleichstellung im ESF“ im Hinblick auf die neue Förderperiode eröffnet. Die Überarbeitung des Stichworts „existenzsichernde Beschäftigung“ finden Sie auch in diesem Newsletter bei den „Gleichstellungsnews“. Die Literaturliste wurde komplett überarbeitet, aktualisiert und neu gegliedert.

Es gab auch Vorschläge zur Struktur, die uns sofort eingeleuchtet und die wir daher bereits umgesetzt haben. Es gibt nun eine Einführung ins Glossar und die Artikel zu Hintergrund und Zusammenhängen wurden anders zugeordnet, aber sehen Sie doch selbst!

 

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„Gleichstellungsnews“

Existenzsichernde Beschäftigung von Frauen und Männern

Dem egalitären geschlechterpolitischen Leitbild Glossar folgend ist das zentrale Ziel der EU Gleichstellungspolitik heute die „gleiche wirtschaftliche Unabhängigkeit von Frauen und Männern“ (EU Gleichstellungsstrategie, pdf)

Den Lebensunterhalt selbst verdienen können und nicht von PartnerInnen oder Sozialleistungen abhängig zu sein, schließt die Vorsorge ein, insbesondere für das Alter. Die Agentur für Gleichstellung im ESF Bundesprogramm (im Folgenden AGE) ist nun der Frage nachgegangen, was ein existenzsicherndes Erwerbseinkommen bedeutet. Dazu wurde nicht nur gerechnet (wie hoch muss es sein?) sondern es wurde auch betrachtet, wie sich die Einkommenssituation von Frauen und Männern darstellt und was die Erzielung eines existenzsichernden Einkommens gegenwärtig verhindert. Daraus wurden Empfehlungen abgeleitet, insbesondere für den ESF (in der kommenden Förderperiode). (Pimminger, Irene, Existenzsichernde Beschäftigung von Frauen und Männern, Januar 2012

Agentur und Expertise

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Zur Berechnung des existenzsichernden Einkommens

Keine leichte Aufgabe angesichts der unterschiedlichen Konzepte, die hier eine Rolle spielen (sozio-kulturelles, steuerrechtliches, schuldrechtliches Existenzminimum, Armutsrisikoschwelle und schließlich die Rentenberechnung. Näheres vgl. AGE ab S. 38).

Letztlich entscheidend ist die langfristige Perspektive: "Zum einen kann die Frage der Existenzsicherung nicht allein daran bemessen werden, inwieweit einer Person durch Erwerbstätigkeit die Deckung des unmittelbaren Bedarfs gelingt. Vielmehr muss ein gesamter Lebensverlauf in den Blick genommen und die Frage einbezogen werden, inwieweit durch ein Erwerbseinkommen auch ausreichende Ansprüche auf eine eigenständige Absicherung für Zeiten erworben werden können, in denen keiner Erwerbstätigkeit nachgegangen werden kann. Das sind im Wesentlichen Arbeitslosigkeit, Elternzeit und Pflege von Angehörigen sowie Erwerbsunfähigkeit und Alter." (AGE S. 3).

Wie richtig dieser Ansatz ist, wird sichtbar wenn man die Zahlen betrachtet. Die AGE betrachtet zwei Varianten und kommt zu folgenden Summen (Bruttomonatseinkommen, 2011)

  • Variante 1: Kinderlose Person 2.175 €
    Variante 2: Alleinerziehende Person mit einem Kind 2.654 €

Legt man diesen Maßstab zugrunde so kommt man zu dem – sicher für viele schockierenden Ergebnis: "rund 62 % der beschäftigten Frauen im Alter von 25 bis 60 Jahren (…) verdienen nicht genug, um mit ihrem Einkommen eigene Ansprüche zu erwerben, die im Falle von Arbeitslosigkeit, Erwerbsunfähigkeit oder Alter für eine eigenständige Existenzsicherung ausreichen". Und sogar "drei Viertel der beschäftigten Frauen im Haupterwerbsalter (rd. 74 Prozent) wären mit ihrem aktuellen Verdienst nicht in der Lage, alleine mit dem eigenen Erwerbseinkommen langfristig für sich und ein Kind zu sorgen, d. h. auch für den Fall von Arbeitslosigkeit oder Erwerbsunfähigkeit ausreichend Ansprüche für eine eigenständige Existenzsicherung zu erwerben" (AGE S. 31)

Wer jetzt einwendet, dies habe sicher mit der hohen Anzahl teilzeit- und geringfügig beschäftigter Frauen zu tun hat damit nicht völlig unrecht, aber auch 44 % der in Vollzeit beschäftigten Frauen liegen unterhalb der Schwelle und "rund 59 Prozent der weiblichen Vollzeitbeschäftigten könnten mit ihrem aktuellen Verdienst die langfristige Existenzsicherung für sich und ein Kind nicht leisten" (AGE S. 33).

Die AGE geht den Ursachen dieser Misere nach und heraus kommt eine Zusammenschau vieler bekannter Probleme: "Die Chance, durch Erwerbstätigkeit ein eigenständiges existenzsicherndes Einkommen zu erzielen, hängt von der Erwerbsbeteiligung und der Kontinuität der Erwerbstätigkeit, dem Umfang der Erwerbsbeteiligung (Wochenarbeitszeit) sowie der Einkommenshöhe (Stundenlohn) ab (AGE S.7). Oder anders gesagt: dass die Mehrheit der Frauen heute kein existenzsicherndes Einkommen realisieren kann, hängt mit ihrer relativ geringen Erwerbsbeteiligung, diskontinuierlichen Erwerbsverläufen und der geringen Bezahlung zusammen. Hinzu kommen die Rahmenbedingungen und hier sind nicht nur die bekanntermaßen fehlende Betreuungsstruktur und die traditionelle Arbeitsteilung der Geschlechter zu nennen, sondern auch die steuerrechtlichen u.a. Fehlanreize (kostenlose Mitversicherung) und die Bedarfsgemeinschaft als Konstrukt im SGBII.

Allerdings stellt die AGE diese Situation – dem ESF gemäß – in europäische Zusammenhänge und es wird noch einmal sichtbar, dass Deutschland in vielerlei Hinsicht Sonderwege beschreitet, ohne dass dies in Deutschland und erst recht nicht in Europa auch so wahrgenommen würde. Dazu einige Beispiele:

  • "In kaum einem europäischen Land ist die Teilzeitquote der weiblichen Erwerbstätigen so hoch und die Diskrepanz bei der Teilzeitarbeit zwischen Frauen und Männern so groß wie in Deutschland (…). Zudem sind in keinem anderen Land Europas die Arbeitszeiten von teilzeitbeschäftigten Frauen so kurz wie in Deutschland (…)". (AGE s. 16, vgl. dazu auch die Übersicht im Glossar). "So ist fast die Hälfte der Teilzeitbeschäftigten geringfügig beschäftigt." (AGE S. 29)
  • Deutschland liegt mit 23 % in Bezug auf die geschlechtsbezogene Einkommensschere deutlich über dem EU-Durchschnitt von 18 Prozent. "Die Einkommensdifferenzen zwischen den Geschlechtern kumulieren dabei im Lebensverlauf und steigen mit zunehmendem Alter an". (AGE S. 25)
  • Der Niedriglohnsektor ist in Deutschland im internationalen Vergleich sehr hoch und im letzten Jahrzehnt deutlich gewachsen: "Kein anderes Land hat in den vergangenen Jahren eine derartige Zunahme des Niedriglohnsektors und eine Ausdifferenzierung der Löhne nach unten wie Deutschland erlebt." (AGE S. 25). Und: "Der Niedriglohnsektor ist insgesamt vor allem eine weibliche Domäne. Nimmt man Teilzeit- und geringfügige Beschäftigung hinzu, in denen der Niedriglohnanteil in Bezug auf Bruttostundenverdienste im Vergleich zur Vollzeitbeschäftigung besonders hoch ist (…), so liegt der Frauenanteil an den Beschäftigten im Niedriglohnsektor im Jahr 2008 insgesamt bei 69,2 Prozent". (AGE S. 26)
  • "Die Chancen, aus einer Niedriglohnbeschäftigung in eine höher bezahlte Beschäftigung aufzusteigen, sind in Deutschland im internationalen Vergleich besonders gering." (AGE S. 29)
  • Und noch die Minijobs, auch eine deutsche Spezialität: "Geringfügige Beschäftigung nimmt einen Sonderstatus in der Frage nach einer existenzsichernden Erwerbstätigkeit ein, da diese Form der Beschäftigung neben dem geringen Einkommen zudem sozialversicherungsfrei ist. (…). Im Haupterwerbsalter von 25 bis 60 Jahren lag der Frauenanteil an den ausschließlich geringfügig Beschäftigten mit rund 76 Prozent noch deutlich höher" (AGE S. 29)

Die Expertise enthält zu all diesen und vielen weiteren Fragen noch äußerst spannende Informationen und es lohnt sich, sie einmal ganz zu lesen. Hier soll jedoch nun noch der Frage nachgegangen werden, was sich daraus für den ESF ableitet.

 

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Konsequenzen für den ESF

Völlig klar ist, dass der ESF alleine wegen seiner relativ geringen quantitativen Bedeutung diese Situation nicht grundlegend ändern kann. Vom ESF werden auch in erster Linie innovative Ansätze und ein sog. europäischer Mehrwert erwartet. Im Hinblick darauf ist seine Wirkung allerdings bisher relativ hoch gewesen.

Angesichts der Dramatik der Befunde und der Identifizierung der deutschen Sonderwege sind jedoch grundlegend neue Überlegungen anzustellen. Wie kann der ESF dazu beitragen, die Situation aufzubrechen anstatt sie – wie bisher – zu verstärken (vgl. ISG: Zwischenbericht der Evaluation)?

Der Empfehlung der AGE kann sicher uneingeschränkt zugestimmt werden: "Da der ESF angesichts seiner Reichweite in Deutschland zwar keine große Breitenwirkung, jedoch eine starke Signalwirkung entfalten kann, empfiehlt es sich, die nachhaltige Integration von Frauen in existenzsichernde Erwerbstätigkeit als Gleichstellungsziel des ESF stärker in den Vordergrund zu rücken und die Frage der eigenständigen Existenzsicherung insgesamt als Maßstab der Programmumsetzung zu etablieren. Dies könnte sowohl durch eine gezielte Auswertung aktueller Programme hinsichtlich ihrer Ausrichtungen und Ergebnisse unter dem Aspekt der eigenständigen Existenzsicherung erfolgen als auch durch eine verbindliche Orientierung des künftigen ESF-Programms in der neuen Programmperiode auf die Förderung existenzsichernder Erwerbstätigkeit von Frauen und Männern. Damit würde auch in substantieller Weise einem Kernziel der Strategie Europa 2020 entsprochen, der Bekämpfung der Armut, insbesondere von besonders gefährdeten Gruppen wie bspw. Alleinerziehenden oder älteren Frauen" (Age S. 35)

Dies würde zunächst z.B. bedeuten, dass zukünftig die Vermittlung in Minijobs und Niedriglohnbeschäftigung nicht mehr als Maßnahmeerfolg gelten kann.

Diese Empfehlungen sind auch durchaus im Sinne quantitativer Verschiebungen gemeint. Bisher erreicht der Anteil von Frauen an der ESF Förderung weder im Bund noch auf Landesebene ihren Anteil an den Arbeitslosen. Der Anteil an den (registrierten) Arbeitslosen kann aber nicht das einzige Kriterium sein, angesichts der weit geringeren Erwerbsbeteiligung von Frauen (-> Übersicht) müssten Frauen deutlich überproportional zu ihrem Anteil an den Arbeitslosen gefördert werden, um strukturelle Veränderungen zu erreichen.

Um dies zu erreichen ist eine noch konsequentere Umsetzung des Gender Mainstreamings nötig, also die durchgängige Gleichstellungsorientierung in allen Förderschwerpunkten aber es ist auch an eine Verstärkung spezifischer Maßnahmen für die Gleichstellung zu denken. Damit sind nicht "nur" frauenspezifische Maßnahmen gemeint sondern auch solche, deren Hauptziel die Gleichstellung der Geschlechter ist. Da die in Deutschland (und in Baden-Württemberg) besonders traditionellen Geschlechterrollenbilder und die familiäre geschlechtsspezifische Arbeitsteilung als ein wesentliches Hindernis identifiziert wurden, wären gezielte Maßnahmen gegen Stereotype wichtig (vgl. auch den folgenden Beitrag). Solange Frauen lediglich als Zuverdienerinnen gesehen werden, deren eigentliche Bestimmung in der Familienarbeit liegt, können sie auch mit Minijobs abgespeist werden und die gleiche wirtschaftliche Unabhängigkeit von Frauen und Männern bleibt eine Utopie.

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Die neue Förderperiode 2014 – 2020 naht mit Riesenschritten.
Welche gleichstellungspolitischen Anforderungen sind zu erwarten?

Beim Übergang von einer zur nächsten Förderperiode im ESF ist es immer wieder spannend, ob es nicht nur eine Fortsetzung sondern auch eine Weiterentwicklung der Gleichstellungspolitik im ESF und eine Erhöhung der Verbindlichkeit geben wird.

Betrachtet man nun die zurzeit vorliegenden Dokumente, so gibt es zwar einige Kritikpunkte, aber die große Linie stimmt und es geht weiter voran – so die vorläufige Einschätzung, denn die Verordnungen sind ja noch nicht endgültig verabschiedet.

Das Problem, das sich wie üblich in der EU Politik zunächst stellt, ist herauszufinden, welche Dokumente überhaupt relevant sind. So genügt es nicht, nur den Entwurf der ESF Verordnung anzusehen, denn der ESF ist einer von zurzeit fünf Strukturfonds und es finden sich viele wichtige Bestimmungen in der für alle Fonds gemeinsamen Verordnung (Gemeinsamer Strategischer Rahmen GSR). Aufgrund der immer engeren Beziehung des ESF zur Beschäftigungsstrategie der EU, die wiederum Teil der allgemeinen Strategie EU 2020 ist, sind auch die gleichstellungspolitischen Orientierungen dieser Dokumente von Bedeutung. Hier hat die EU – nach heftiger Kritik dass die gleichstellungspolitischen Aussagen der Strategie 2020 nicht konkret genug seien – mit dem Pakt für die Gleichstellung 2011 – 2020 die Verbindung zwischen der Strategie EU 2020 und dem Bestand an gleichstellungspolitischen Festlegungen der EU noch einmal bekräftigt. Im Pakt ist der Zusammenhang zwischen den EU Verträgen, die Strategie der EU KOM für die Gleichstellung aber auch mit dem jährlichen Bericht der EU KOM deutlich. Nicht zu vergessen sind die finanziellen Aspekte, die sich im „Mehrjährigen Finanzrahmen“ ausdrücken, für den allerdings ein sehr kritischer Gender Budgeting Bericht des Europäischen Parlaments vorliegt.

Damit ist die Liste der relevanten Dokumente zwar schon lang genug aber dennoch nicht zu Ende, denn bevor das neue Operationelle Programm für den ESF in BW erstellt wird (zeitlich eher parallel) werden die Festlegungen auf nationaler Ebene überall in sogenannte "Nationale Reformprogramme (NRP) sowie eine sog. Partnerschaftsvereinbarung gegossen.

Da es ziemlich mühsam ist die relevanten Passagen in den Dokumenten aufzufinden, haben wir sie für Sie zusammengestellt und einen Überblick geschaffen (-> Gleichstellung der Geschlechter im ESF).

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Vorgaben zur Gleichstellung zwar teilweise noch immer zu wünschen übrig lassen, aber gegenüber der laufenden Förderperiode keinesfalls geringer, oft aber konkreter geworden sind. Die Integration von Gleichstellung auf allen Ebenen und in allen Phasen wurde auch bisher schon verlangt, aber jetzt müssen die OPs auch eine „Strategie und einen Mechanismus für deren effiziente Umsetzung“ (GSR Anlage IV, S. 162) mit entsprechenden Daten und Indikatoren  enthalten.

"Die (…) durchgeführten Programme sollen ausdrücklich auf den zu erwartenden Beitrag (…) zur Gleichstellung der Geschlechter aufmerksam machen, indem die einschlägigen Ziele und Instrumente im Einzelnen erläutert werden." (GSR, Arbeitsdokument der Kommissionsdienststellen, S.12).

In der Liste der Ziele bei der Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern in Art. 7 der ESF Verordnung ist neben den bisherigen (nachhaltige Beteiligung von Frauen am Erwerbsleben erhöhen und ihr berufliches Fortkommen verbessern, geschlechtsspezifische Segregation auf dem Arbeitsmarkt abbauen, Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben für Frauen und Männer fördern) nun die Bekämpfung von Geschlechterstereotypen in der allgemeinen und beruflichen Bildung enthalten.

In Baden-Württemberg sind schon sehr gute Voraussetzungen gegeben, um diesen Anforderungen gerecht zu werden. Und dennoch wird es noch ein gutes Stück Arbeit werden. Im nächsten Newsletter geht's dazu weiter!

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Weitere Gleichstellungsnews

Neues Discussion Paper zum Stand der Geschlechtergleichstellung im ESF erschienen:

„Obgleich wichtige Impulse für die Gleichstellung der Geschlechter vom ESF ausgehen, wird das Querschnittsziel Gleichstellung in Deutschland noch nicht optimal umgesetzt. Die Reichweite des ESF ist begrenzt, und den gleichstellungspolitischen Zielen der EU steht in Deutschland das „männliche Ernährermodell“ entgegen. Mit dem ESF können aber positive Impulse der europäischen Gleichstellungspolitik verstärkt werden.
Die Agentur für Gleichstellung im ESF hat zu der Frage, wie es um die Förderung der Geschlechtergleichstellung durch den ESF in Deutschland bestellt ist, im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales,  ein Diskussionspapier veröffentlicht. Ziel ist es, eine Debatte darüber anzuregen, welche gleichstellungspolitischen Konsequenzen insbesondere im Hinblick auf die nächste Förderperiode des ESF zu ziehen sind“.
-> Diskussionspapier Geschlechtergleichstellung

 

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