esf logo
logo pi

Impressum

 

Inhalt

Projektnachrichten

Gleichstellungsnews

 

Download Druckversion

Newsletter 25 (pdf, vollständig)

Newsletter 25 - Januar 2012

Liebe Leserinnen und Leser,

Ministerin Katrin Altpeterdie Gleichstellung von Männern und Frauen ist ein wichtiges Ziel der baden-württembergischen Landesregierung. Sie ist auch Querschnittsziel des Operationellen Programms für den ESF im Land, das für alle Vorhaben, die aus dem ESF unterstützt werden, obligatorisch ist. Zur Sicherung der Gender-Qualität wird dieses Ziel in Baden-Württemberg durch vielfältige Maßnahmen des Coaching-Begleitprojekts „Gleichstellung der Geschlechter im ESF in Baden-Württemberg“ unterstützt.

Aktuell planen wir in Kooperation mit dem Gender Coaching-Projekt einen Wettbewerb, in dem Projekte prämiert werden sollen, die dieses Querschnittsziel am besten verwirklichen. Eine Jury wählt die drei besten Projekte aus, die am 21. Juni 2012 bei einer Gender-Fachtagung des ESF präsentiert und ausgezeichnet werden.

Ich möchte alle Träger, die in ihren ESF-Projekten das Thema Gleichstellung offensiv angehen, ermutigen, sich an diesem Wettbewerb zu beteiligen. Ich bin mir sicher, dass es in unserem Land schon zahlreiche gute Beispiele dafür gibt, wie die Gleichstellung der Geschlechter in der Praxis verwirklicht wird. Diese Beispiele können und sollen Schule machen.

In diesem Newsletter finden Sie ausführliche Informationen zum Gender-Wettbewerb.

Ich würde mich freuen, Sie am 21. Juni 2012 auf unserer Fachveranstaltung Gleichstellung im ESF begrüßen zu dürfen.

 

Ihre Katrin Altpeter
Ministerin für Arbeit und Sozialordnung, Familie,
Frauen und Senioren Baden-Württemberg

Seitenanfang

„Projektnachrichten“

Neues Angebot des Coaching – Begleitprojekts im Internet:
Hintergrund: Begriffe, Daten, Fakten zu den Geschlechterverhältnissen am Arbeitsmarkt
Anne Rösgen

Warum dieses Angebot und was wird geboten?

Zum Verständnis der Geschlechterverhältnisse am Arbeitsmarkt ist es natürlich wichtig, die entsprechenden Daten und Fakten zu kennen. In den Statistiken stößt man jedoch auf unterschiedliche Zahlen und stellt fest, dass z.B. arbeitslos und erwerbslos keineswegs dasselbe sind. Die Begriffe beruhen auf den verschiedenen Erhebungsmethoden der Institutionen bzw. den jeweiligen gesetzlichen Grundlagen.
Wir stellen Ihnen daher zunächst ein Glossar mit kurzen Erklärungen in alphabetischer Reihenfolge zur Verfügung: von Arbeitslosigkeit bis Vollzeitäquivalent.

Um aber die Unterschiede zwischen „verwandten“ Begriffen nachvollziehbar zu machen ist es am besten, sie miteinander zu vergleichen. Dazu haben wir für Sie Übersichten zusammengestellt:

Aber auch diese Übersichten reichen noch nicht aus, um die Geschlechterverhältnisse am Arbeitsmarkt tatsächlich zu verstehen, und es erschließt sich eben nicht aus den Daten der üblicherweise verwendeten Statistiken. Beispielsweise ist zwar die Erwerbsquote in Deutschland im europäischen Vergleich eine der höchsten, auch wenn man sie nach Frauen und Männern getrennt betrachtet. Allerdings sagt dies über die tatsächliche Erwerbsbeteiligung der Geschlechter nicht viel aus, angesichts des hohen (und oft unfreiwilligen) Anteils von Frauen in Teilzeitarbeit und atypischer Beschäftigung. Ein realistisches Bild erhält man nur durch die Umrechnung in sog. Vollzeitäquivalente. Hinzu kommt außerdem, dass die Situation am Arbeitsmarkt stark von anderen gesellschaftlichen Gegebenheiten beeinflusst wird, so z.B. von der Verfügbarkeit von Betreuung aber auch vom Steuersystem. Diese komplexen Zusammenhänge werden oft erst verständlich, wenn man die zugrundeliegenden Normen und Werte sichtbar macht, oder anders gesagt, die geschlechterpolitischen Modelle.

Daher beziehen wir auch die Erläuterungen der gleichstellungspolitischen Begrifflichkeiten mit ein:

Allerdings lässt sich das komplexe Geschlechterverhältnis am Arbeitsmarkt weder in einzelnen Begriffsdefinitionen noch in tabellarischen Übersichten erfassen, daher finden Sie in den Newslettern kurze Artikel, die versuchen, diese Hintergründe herauszuarbeiten.
In diesem NL :

Zwei weitere Hintergrundartikel sind bereits im letzten NL  (Nr. 24) erschienen:

Zurück zum Glossar. Sie werden feststellen, dass noch nicht alle Stichworte „unterlegt“ sind, denn noch ist nicht alles fertig, nach und nach werden wir alles vervollständigen.

Dazu haben wir eine  Bitte: Das „Glossar“ ist eine Dienstleistung für Sie.

Das kann nur funktionieren, wenn wir tatsächlich Ihre Fragen „erwischen“ und wenn unsere Erklärungen für Sie verständlich sind. Daher sind wir auf Ihre Mitwirkung angewiesen.

Wenn Sie auf Begriffe stoßen, die wir noch nicht auf der Liste haben oder etwas nicht nachvollziehbar für Sie ist: bitte lassen Sie es uns wissen. Wenn Sie unser Angebot nützlich finden, freuen wir uns allerdings auch über eine entsprechende Rückmeldung!


(1) IAB 2003 http://www.bmfsfj.de/Publikationen/genderreport/01-Redaktion/PDF-Anlagen/iab-kurzbericht,property=pdf,bereich=genderreport,rwb=true.pdf

Seitenanfang

Weiterförderung bis zum Ende der Förderperiode
Anne Rösgen

Zunächst die gute Nachricht: das „Coaching – Begleitprojekt Gleichstellung der Geschlechter im ESF in BW“ ist nun bis Ende 2013 bewilligt. Zum Ende der Förderperiode hin wird die Förderung allerdings degressiv gestaltet. Das bedeutet, dass unsere Ressourcen beschränkter sind. Daher musste das Teilprojekt „Geschlechtsspezifische Arbeitsmarktanalysen“ beim Institut für Mittelstandsforschung (ifm) an der Uni Mannheim zum 30.9.2011 eingestellt werden.

Wir möchten unseren KollegInnen vom ifm, Dr. René Leicht und Maria Lauxen-Ulbrich (und Stefan Berwing) für die langjährige angenehme und sehr fruchtbare Kooperation herzlich danken.

Gerade jetzt, wo endlich die lange Vorarbeit an unserem „Glossar Gleichstellung in der Arbeitsmarktpolitik“ sichtbar wird, weil es jetzt das neue Angebot auf der Internetplattform gibt (vgl. Artikel in diesem Newsletter und GLOSSAR) geht ein besonderer Dank an Maria Lauxen-Ulbrich: sie hat uns mit ihren umfassenden Kenntnissen zu Daten und Fakten in der Arbeitsmarktpolitik dieses Angebot erst möglich gemacht. Von der Konzeption bis zum Verfassen einzelner Abschnitte wirkte  sie mit. Wir haben unendlich viel von ihr gelernt und wissen es sehr zu schätzen, dass sie niemals müde wurde unsere unendlich vielen Fragen – immer und immer wieder – zu beantworten!

Seitenanfang

Wettbewerb „good practice zum Querschnittsziel Gleichstellung der Geschlechter in ESF Projekten in BW 2011/2012“
Anne Rösgen

Dieser Wettbewerb wird in Kürze ausgeschrieben und wir hoffen auf die Einreichung zahlreicher Beiträge!

Worum es geht

Projektbeispiele guter Praxis sollen identifiziert und sichtbar gemacht werden und Voraussetzungen für den Transfer so weit wie möglich geschaffen werden.

Das Querschnittsziel Gleichstellung der Geschlechter wird im ESF in Baden-Württemberg nunmehr seit 10 Jahren intensiv verfolgt. Insofern kann davon ausgegangen werden, dass es eine Vielzahl guter Umsetzungsbeispiele gibt, die jedoch landesweit noch nicht hinreichend bekannt sind.

Auf der Projektebene ist der Europäische Sozialfonds (ESF) sehr vielfältig: es gibt viele verschiedene Zielgruppen, AkteurInnen, Handlungsbereiche und vielfältige Arbeitsansätze. Bei aller Vielfalt gibt es aber auch gleiche oder ähnliche Probleme bei der Umsetzung der Gleichstellung (z.B. Förderung der Erwerbstätigkeit von Frauen im ländlichen Raum, Stichwort Mobilitätsprobleme; (neue) Konzepte in der Arbeit mit Jungen, wie kann eine Gender Didaktik bei Zielgruppen mit mehrfachen Vermittlungshemmnissen aussehen u.v.a.m.). Gute Beispiele für Problemlösungen wären - bei entsprechender Aufbereitung – häufig übertragbar. Und die suchen wir nun!

Wer kann teilnehmen?

Teilnehmen können TrägerInnen, die in der laufenden Förderperiode 2007 – 2013 ein ESF-Projekt im Förderbereich Wirtschaft oder ein ESF-Projekt im Rahmen der regionalen Förderung im Förderbereich Arbeit und Soziales durchführen oder bereits abgeschlossen haben.

Prämiert werden bis zu drei Projekte mit innovativen Problemlösungen bei der Verfolgung des Querschnittsziels Gleichstellung der Geschlechter (GeM bzw. geschlechts-/ gleichstellungsspezifische Maßnahmen).  Die „Gewinner“ werden durch die Ministerin bei einer Fachveranstaltung am 21.Juni 2012 ausgezeichnet und  als Preise gibt es Schulungen/Seminare im Projektmanagement bzw. vertiefende Gender Kompetenzentwicklung oder die Unterstützung bei der Durchführung einer lokalen/regionalen Fachveranstaltung. Die Projekte der Preisträger werden in einer Broschüre veröffentlicht und es wird ein Link auf www.esf-bw.de eingestellt.

 

Die Ausschreibung dieses Wettbewerbs finden Sie auf der Webseite des ESF Baden-Württemberg unter www.esf-bw.de/esf/index.php?id=115#c873

Seitenanfang

Gendern im Projektalltag – Lösungen sind machbar!
Aus dem Workshop „Geschlechtersensible und gleichstellungsorientierte Projektumsetzung (Genderdidaktik)“ Teil 1
Ronald Schulz

Am 12. Oktober 2011 fand Teil 1 des Fortbildungsworkshops zur Umsetzung der Gleichstellung in der Projektarbeit (Genderdidaktik) statt.

Mit einer gewissen Spannung sahen wir dem Fortbildungsworkshop entgegen, denn eine offen ausgeschriebene Veranstaltung ist ein neuer Ansatz im Coaching-Begleitprojekt und es war vorher nicht völlig klar, worin die konkreten Erwartungen der angemeldeten Teilnehmenden bestanden. Außerdem hatten sich acht Teilnehmende aus dem SM-Bereich und eine Teilnehmerin aus dem WM-Bereich angemeldet und es entstand die Frage, ob sich bei den unterschiedlichen Zielgruppen gemeinsame Arbeitsthemen finden lassen.

Wir starteten am 1. Workshoptag mit einer Erwartungsabfrage in der Folgendes geäußert wurde:

  • Wie kann man die Projektarbeit konkret, also im Alltag gendern?
  • Welchen Hintergrund muss ich kennen? Gendertheorie, Gleichstellungsziele …
  • Müssen Frauenprojekte auch gegendert werden?
  • Wie kann man Kooperationspartner motivieren?

So wurde schnell ersichtlich, dass die Teilnehmenden eine breite Palette von Erwartungen mitbrachten, was dafür sprach, den Fortbildungsworkshop im Vorfeld als zweitägige Veranstaltung zu planen.
Der thematische Einstieg erfolgte dann durch Erläuterungen zum Modell „Genderdidaktik“. Dieses Modell erleichtert es, eine geplante Projektmethode (z.B. soziale Gruppenarbeit) von verschiedenen Seiten zu betrachten und nach Gleichstellungsgesichtspunkte zu gestalten.

Im Workshop haben wir zunächst die Seite der Rahmenbedingungen bearbeitet. Hierzu zählen u.a. die Gleichstellungsziele und –strategien, die auch für die Projektarbeit relevant sind. Wie auch in vergleichbaren Veranstaltungen, hat sich auch in diesem Workshop gezeigt, dass es für den weiteren Verlauf wichtig ist, ein gemeinsames Verständnis über folgende Begriffe zu herzustellen:

Begriffe

Wir haben uns diesen Begriffen diskursiv angenähert, so dass die Kenntnisse aber auch Missverständnisse der Teilnehmenden sichtbar wurden. In der Diskussion war es nicht überraschend, dass sich am schillernden Chancengleichheitsbegriff viele Gleichstellungsthemen abhandeln lassen. So konnte Klarheit darüber hergestellt werden, dass gleiche Chancen und Ausgangsbedingungen nicht selbstverständlich die Gleichstellung der Geschlechter im Ergebnis sichern und dass die tatsächliche Gleichstellung spezifische Maßnahmen (z.B. Frauenförderung) und ein strategisches Vorgehen (Gender Mainstreaming) erfordern.

Da die Teilnehmenden häufig einzeln mit ihren KlientInnen arbeiten, wurde die Frage diskutiert, welche Rolle „Gender“ spiele, wenn man doch ganz individuell auf die KlientInnen eingehe und auch individuelle Hilfepläne habe. Dazu haben wir festgestellt, dass auch im individuellen Vorgehen die KlientInnen entweder männlich oder weiblich sind und sich deren Ausgangs- und Lebenssituation unterschiedlich darstellt. Das bezieht sich z.B. auf Alleinerziehende genau so wie auf Menschen mit multiplen Vermittlungshemmnissen. Außerdem sind die KlientInnen selbst durch Geschlechterrollenstereotype geprägt, die – auch in der individuellen Arbeit - zu reflektieren und aufzubrechen sind. Hinzu kommt, dass die Projektarbeit auch im Rahmen der Einzelarbeit mit Klientinnen mit den gegebenen Rahmenbedingungen bzw. KooperationspartnerInnen vor Ort (z.B. traditionelle Rollenbilder in den Praktikums- oder Beschäftigungsunternehmen) zurechtkommen muss und bei den KooperationspartnerInnen eine Gendersensibilisierung erreichen sollte.

Insofern hatte diese Diskussion gezeigt, dass es einen „individuellen Ansatz“ ohne eine Genderperspektive nicht geben kann. Eine Teilnehmerin äußerte am Ende der Veranstaltung, dass sich gerade durch diese Diskussion, im Unterschied zu Vorträgen dazu, bei ihr „Klarheit über die Genderthemen“ hergestellt habe. Eine andere Teilnehmerin stellte fest, dass ihr die Diskussion und der Austausch von Meinungen und Erfahrungen zu den Gleichstellungsthemen „einen übergreifenden Blick, weg vom individuellen Ansatz“ ermöglichte.

Im nächsten Arbeitsschritt haben wir uns im Rahmen kleiner Arbeitsgruppen den konkreten Zielgruppen der Projekte gewidmet. Eine Gruppe befasste sich mit frauenspezifischen Projekten, eine andere mit langzeitarbeitslosen Männern und Frauen und eine weitere Gruppe mit Schülerinnen und Schülern. In den drei Kleingruppen haben sich die Teilnehmenden mit der Ausgangssituation „ihrer“ Zielgruppe auseinandergesetzt und geschlechtsspezifische Ziele für die Projektarbeit abgeleitet. Für die Zielformulierung war es hilfreich, die Ziele getrennt nach Geschlechtern zu formulieren. Auch wenn dieser Schritt (geschlechtsspezifische Zielformulierung) im Antragsformular (Punkt 16.2 „Entwicklung von Zielen“) nicht direkt verlangt wird, erleichtert dieses Vorgehen die geschlechtersensible Gestaltung der Methode. So hatte sich ein Projekt das Teilziel „Realistische Selbsteinschätzung“ gesetzt. Wenn man dieses für die Geschlechter konkretisiert, als für Männer: Überwindung der Selbstüberschätzung und des „Überlegenheitsimperativs“ und für Frauen: Stärkung des Selbstvertrauens, wird es plausibel, dass unterschiedlich gestaltete Methoden notwendig sind, möglicherweise geschlechtsspezifische Gruppenarbeit.

Darauf aufbauend hatten die Teilnehmenden die Aufgabe, eine konkrete pädagogische Arbeitsmethode zu bearbeiten. Dazu wurden zunächst mögliche Methoden gesammelt aus denen „Gruppenarbeit“ und „Rollenspiel“ ausgewählt wurden. In der Kleingruppenarbeit wurde an den vorherigen Arbeitsergebnissen angeknüpft und nach einem vorgegebenen Schema gearbeitet.

Insgesamt haben die Teilnehmenden aus dem Workshoptag viel mitgenommen und gaben positive bzw. sehr positive Rückmeldungen.  So kommentierte eine Teilnehmerin, dass sie insbesondere durch die praxisnahe Arbeit an den mitgebrachten konkreten Projektbeispielen zu der Erkenntnis gekommen sei, dass „Lösungen machbar sind!“. Das konnte durch eine „bessere Differenzierung von Methode und Zielen“ und die Übersetzung abstrakter Gleichstellungsziele in konkrete Projektziele („Ziele runterbrechen“) erreicht werden. Andere äußerten, dass sie nun „mehr Klarheit über die Gendertheorie/-begriffe“ haben und dass „Gender präsent ist in Thema, Zielen, Methodik und Technik“ der Projektarbeit. 

Wie so oft wurde die Zeit am Ende das Tages knapp insofern war es für die Teilnehmenden sehr entlastend, dass wir am 2. Februar 2012 noch einen weiteren Workshoptag geplant hatten. Zu diesem Termin haben wir uns vorgenommen das Thema der Rahmenbedingungen (KooperationspartnerInnen) sowie die Gender Kompetenz des Personals zu bearbeiten. Eine spannende Frage könnte sein, welche Bilder die Projektmitarbeitenden selbst von Männern und Frauen haben und wie diese Vorstellungen und die eigenen Geschlechterstereotype die Arbeit mit den KlientInnen beeinflussen.

Im Workshop haben wir auch die Frage diskutiert, wie die Beteiligung an den Fortbildungsworkshops noch erhöht werden kann. Denn trotz der langfristigen Ankündigung und der Nutzung verschiedener Informationswege (E-Mailverteiler, Homepage www.gem-esf-bw.de, Newsletter) war die Nachfrage eher gering. Nach Meinung der Teilnehmenden kann dies jedoch nicht am fehlenden Bedarf liegen. Möglicherweise ist der Termin, im Herbst schlecht gewählt, weil zu dieser Zeit häufig viele andere Aufgaben anstünden und man in der Projektarbeit „stecke“. Andererseits sei es möglich, dass die AdressatInnen nicht direkt erreicht würden, so haben einige Teilnehmende nur per Zufall von dem Angebot erfahren.

Auf jeden Fall werden wir für die Bekanntgabe der geplanten Veranstaltungen im Jahr 2012 nach günstigeren Terminen und direkteren Informationswegen suchen und würden und über Hinweise durch die Leserschaft sehr freuen.

Seitenanfang

„Gleichstellungsnews“

„Die EU hat die beste Gleichstellungspolitik der Welt, aber sie ist nicht gut genug
Schlaglichter von der „Gender Conference“ in Brüssel am 18./19.9.11
Anne Rösgen

Die EU Kommisssion (EU KOM) veranstaltete diese große Konferenz mit ca. 400 Teilnehmenden und Referentinnen aus aller Welt um nach einem Jahr der Umsetzung ihrer neuen gleichstellungspoltischen Strategie herauszufinden, warum es mit der Geschlechtergleichstellung so langsam vorangeht, welche Folgen das hat und woher neue Impulse kommen könnten.

Den aufregendsten Beitrag hielt wohl Prof. Walby, eine britische. Soziologin, die einen UNESCO Lehrstuhl innehat. Sie eröffnete ihre Rede mit der Aussage „Die EU hat die beste Gleichstellungspolitik der Welt, aber sie ist nicht gut genug.“ Sie sprach von der Enttäuschung über die unzureichende "Sichtbarkeit" der Gleichstellung in der Strategie „EU 2020“ und fand weitere nette Umschreibungen der Mängel, indem sie von der „fehlenden Balance“ zwischen spezifischen Maßnahmen und Gender Mainstreaming sprach und damit das noch immer Feststecken in Frauenförderung meinte. Sie forderte dazu auf, die Prioritäten der 2020 Strategie (endlich) sichtbar gleichstellungspolitisch „zu übersetzen“.
 
Sie war nicht die Einzige, die vor den Folgen der Krise für die Frauenbeschäftigung und die Gleichstellungspolitik warnte und auf die Bedeutung der wirtschaftlichen Gründe für und Zusammenhänge von Gleichstellung hinwies aber sie stellte besonders klar  heraus, dass eine andere Argumentation nötig ist in einer Wirtschaft die (in Europa voraussichtlich zukünftig) nicht wächst.
 
Auch mit der Ansicht, dass die Krise mit männlicher Kultur und Dominanz zu tun habe, stand sie nicht alleine („männliche Monokultur in Entscheidungspositionen“). Aber sie versah das mit dem Hinweis darauf, dass sich der gesamte Finanzbereich außerhalb der demokratischen Kontrolle bewegt und warnte eindringlich: wenn Europa auseinanderfällt, dann verlieren wir auch den "gender champion".

Der Vortrag von Frederike Maier, der langjährigen deutschen Vertreterin in europäischen Netzwerken, die die EU KOM beraten, hatte die Erwartungen nicht gerade getroffen. Man hatte eher den Eindruck einer Einführungsveranstaltung beizuwohnen. Obwohl ihr Thema die "employment rate of women" war, ging sie nicht auf die Notwendigkeit der Angabe der Frauenerwerbsquote in Vollzeitäquivalenten (VZÄ) ein, um die Disparitäten angemessen sichtbar zu machen. Leider wurden im Vortrag keine Konsequenzen abgeleitet.

Zu Maiers Beitrag hätte die Thematisierung der VZÄ am besten gepasst, aber leider gab es auch von niemand anders eine hinreichende Problematisierung des Beschäftigungsziels der Strategie EU 2020 von 75 %. Die zahlreichen Hinweise auf die teilzeitige und oft prekäre Arbeitssituation von Frauen blieben ohne Konsequenz bzw. der Aufruf zu Verbesserungen der Qualität und nicht nur der Quantität von Arbeit blieb abstrakt.

Der „Umzug“ der Gleichstellungspolitik von der Generaldirektion Beschäftigung zur Justiz und damit zu Kommissarin Reding, die stellvertretende Vorsitzende der EU KOM ist, scheint inzwischen gelungen zu sein und die ressortübergreifende Kooperation wirkt vielversprechend.

Alle Beiträge zur Konferenz sind auf der Website http://ec.europa.eu/justice/newsroom/gender-equality/events/110919_en.htm zu finden.

Seitenanfang

(K)ein Überblick?
Unterschiedliche statistische und sozialrechtliche Definitionen verschiedener Gruppen am Arbeitsmarkt

Anne Rösgen

Die ESF AkteurInnen sind gehalten, für Programme und Projekte den Handlungsbedarf zu analysieren und dies geschlechterdifferenziert und gleichstellungsorientiert. Zur dazu nötigen Beschreibung der Situation verschiedener Zielgruppen von Männern und Frauen müssen dann entsprechende Statistiken herangezogen werden.

Wer das versucht, trifft bald auf unterschiedliche Zahlen, je nachdem ob sie von der Bundesagentur für Arbeit oder der EU kommen. Geht man dem nach, so stellt sich heraus, dass die verschiedenen Institutionen zwar sehr verwandte Begriffe benutzen (arbeitslos, erwerbslos), dass sich dahinter jedoch unterschiedliche Definitionen verbergen (vgl. z.B. LINK Übersicht Arbeitslosigkeit – Erwerbslosigkeit – Nichterwerbstätigkeit). Dies ergibt sich aus sozialrechtlichen Grundlagen, die z.B. Anspruchsberechtigungen begründen und  - da sich die Sozialsysteme international noch immer beträchtlich unterscheiden – unterschiedlich sind. Spricht man in Deutschland von Beschäftigten, so sind „nur“ die sozialversicherungspflichtig Beschäftigten gemeint, in Übersetzungen von EU Dokumenten spricht man zwar ggf. auch von Beschäftigten, meint aber vielleicht „Erwerbstätige“.  Werden Quoten genannt, so wird manchmal von der Erwerbsquote gesprochen und gemeint ist aber die Erwerbstätigenquote etc.(2)

Es ist also wichtig diese Unterschiede zu kennen, um nicht Gefahr zu laufen, die berühmten Äpfel und Birnen zu vergleichen.

Dies ist an sich schon unübersichtlich genug, aber noch schwieriger wird es, wenn man diese Gegebenheiten geschlechterdifferenziert darstellen möchte. Will man sich  beispielsweise ein Bild von der Arbeitslosigkeit von Frauen machen, so würde es keineswegs genügen, die Zahlen zur Arbeitslosigkeit von Männern und Frauen zu vergleichen, die ja „nur“ die registrierten Arbeitslosen erfassen, denn die Geschlechter sind recht unterschiedlich in verschiedenen anderen Gruppen vertreten z.B. bei den Nichterwerbstätigen. Jüngere Untersuchungen haben z.B. gezeigt, dass ungefähr die Hälfte der großen Zahl der teilzeitbeschäftigten Frauen dies unfreiwillig ist; sie müssten also eigentlich als teilzeitarbeitslos erfasst werden. Genauso schwierig ist es, aus den üblichen Statistiken die Qualität der Erwerbsbeteiligung herauszulesen, denn meistens werden „ Köpfe gezählt“ und so wird nicht die weit überproportionale Betroffenheit von Frauen von Teilzeitarbeit mit geringer Stundenzahl - und von prekärer Beschäftigung berücksichtigt. Erst eine Umrechnung der Beschäftigungsanteile in sog. Vollzeitäquivalente ergibt ein realistisches Bild.

(2) Zu weiteren Unterschieden und den unterschiedlichen Erhebungsmethoden vgl-  Wirtschaft im Wandel,  4/2005: Registrierte Arbeitslosigkeit oder Erwerbslosigkeit:
Gibt es das bessere Messkonzept? http://arno.unimaas.nl/show.cgi?fid=15309 und Agentur für Gleichstellung im ESF Bundesprogramm ZIELGRUPPEN NACH IHREM STATUS AM ARBEITSMARKT UND DEFINITIONSBEDINGTE ABGRENZUNGEN – Ein Wegweiser durch den Begriffsdschungel aus gleichstellungspolitischer
Perspektive – http://www.esf-gleichstellung.de/fileadmin/data/Downloads/Daten_Fakten/gm-wegweiser_arbeitsmarktstatistik.pdf

Seitenanfang

Nicht-existenzsichernde Beschäftigungsverhältnisse
Maria Lauxen-Ulbrich

Hier sind die in der Übersicht dargestellten Beschäftigungsverhältnisse gemeint.

In der öffentlichen Diskussion werden die Begriffe atypische, prekäre und geringfügige Beschäftigung oft synonym verwendet. Geringfügige Beschäftigte, mithelfende Familieangehörige und die Ein-Euro-Jobber (1) lassen sich mehr oder weniger sowohl in die Definition der hier zitierten atypischen als auch prekären Beschäftigung einordnen. Entsprechend gemeinsam ist den darunter aufgezeigten Beschäftigungsformen, dass

  • sie in der Regel kein existenzsicherndes Einkommen ermöglichen;(2)
  • ein überdurchschnittlicher Frauenanteil von fast zwei Dritteln (geringfügige Beschäftigung) bis weit über drei Viertel (mithelfende Familienangehörige, Teilzeitbeschäftigung insgesamt) bzw. sogar 92% (TZ-Beschäftigung) im Gesundheits-(3) und Pflegebereich (4) besteht;
  • dass sie häufig im Niedriglohnsektor, dabei vielfach in Einzelhandel und Gastronomie (mehrheitlich Frauen) (5) oder wie im Falle der Minijobs mehrheitlich im Dienstleistungssektor (6) angeboten werden;
  • Frauen damit häufiger als Männer in finanzielle Abhängigkeiten geraten.

In zahlreichen Studien werden die Benachteiligungen von Frauen bestätigt.
So hält eine Studie des RWI und der ISG (2006) folgendes Gesamtfazit zur geringfügigen Beschäftigung fest:

"Die Erweiterung der Minijobs im Zuge der Neuregelungen von Hartz II trägt damit in unterschiedlicher Form zu einer Verschlechterung der Situation von ost- und westdeutschen Frauen hinsichtlich einer selbständigen Existenzsicherung bei: Während sie in den neuen Bundesländern eine größere Zahl von Frauen (relativ unabhängig von ihren Partnerbeziehungen) in die Nähe der Armutsgrenze bringt, ist sie für westdeutsche Frauen mit einer Verstärkung der Abhängigkeitsbeziehungen von ihren Partnern verbunden." (RWI/ISG 2006, S. 220) (7)

Das Sachverständigengutachten im Auftrag des BMFSFJ (2011) kommt zu dem Schluss

"Wenn die Reduzierung geschlechtsspezifischer Ungleichheit im Beschäftigungssystem ernst gemeint ist, wird die Abschaffung von Minijobs daher zentrales Element einer entsprechenden Politik sein müssen." (BMFSFJ 2011, S. 112) (8)

Die soeben von der Regierungskoalition beschlossene Erhöhung der Einkommensgrenzen geht also in die völlig falsche Richtung. (9)

Die Kritik an atypischen Beschäftigungsverhältnissen und insbesondere an Minijobs muss im ESF besondere Berücksichtigung finden. Der ESF, der sich im Rahmen der gemeinschaftlichen Interessen der EU darauf verpflichtet, die wirtschaftliche Unabhängigkeit (auch) von Frauen zu sichern, steht hier in besonderem Zugzwang. Insbesondere die ESF-geförderten Maßnahmen im Bereich der Prioritätsachse C zur Integration in den ersten Arbeitsmarkt und Erhöhung der Beschäftigungsfähigkeit lassen keine Förderung zu, die im Anschluss in eine geringfügige Beschäftigung führt. Dies insbesondere weil damit eine Gleichstellung am Arbeitsmarkt für Frauen konterkariert wird.

Studien belegen zahlreiche Probleme in Bezug auf das arbeitsmarktpolitische Instrument der Ein-Euro-Jobs = Arbeitsgelegenheiten, auch wenn dabei bisher keine Geschlechterunterschiede erwähnt werden:

  • Verdrängungsprozesse von sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung sind für Ostdeutschland nachweisbar. (10)
  • Kritisiert werden negative Arbeitsanreizeffekte für die Teilnehmenden.(11)
  • Eingliederungswahrscheinlichkeit nur für einige Gruppen nachweisbar. (12)
  • Eine anschließende Beendigung der Hilfebedürftigkeit wird nahezu nicht erreicht.(13)

(1)Zwar werden die Ein-Euro-Jobs (bzw. Arbeitsgelegenheiten) in den offiziellen wissenschaftlichen und politischen Debatten nicht den atypischen oder prekären Beschäftigungen zugerechnet. Sie werden hier dennoch aufgeführt, da sie auch aus gleichstellungspolitischer Sicht als nicht-existenzsichernde Beschäftigungen einzustufen sind.

(2) Im Falle der mithelfenden Familienangehörigen wird zudem kein Gehalt gezahlt.

(3) Quelle: Bundesagentur für Arbeit (2010): Arbeitsmarktberichterstattung: Gesundheits- und Pflegeb-rufe in Deutschland. Nürnberg, S. 11.

(4)Ausnahme bilden lediglich die Ein-Euro-Jobs (Frauenanteil D 2009: 41%).

(5) Quelle: BMFSFJ 2011, Sachverständigengutachten, S. 121.

(6) Quelle: BMFSFJ 2011, Sachverständigengutachten, S. 27.

(7) Rheinisch-Westfälisches Institut für Wirtschaftsforschung/Institut für Sozialforschung und Gesellschaftspolitik (RWI/ISG 2006): Evaluation der Umsetzung der Vorschläge der Hartz-Kommission. Arbeitspaket 1: Wirksamkeit der Instrumente. Modul 1f: Verbesserung der beschäftigungspolitischen Rahmenbedingungen und Makrowirkungen der aktiven Arbeitsmarktpolitik. Teil 1, Essen.

(8) Bundesministerium für Frauen, Senioren, Familie und Jugend (BMFSFJ 2011): Neue Wege – Gleiche Chancen. Gleichstellung von Frauen und Männern im Lebensverlauf. Gutachten der Sachverständigenkommission an das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend für den Ersten Gleichstellungsbericht der Bundesregierung, Essen, München, S. 112.

(9) Vgl. Auch Minijobs – Wege in die Armut Kann sich unsere Gesellschaft Minijobs leisten? Positionspapier des Deutschen Frauenrates zu Minijobs beschlossen auf der Mitgliederversammlung 2010 http://www.frauenrat.de/uploads/media/101109_Positionspapier_Minijobs.pdf

(10) z.B. für Ostdeutschland in Hohendanner (2007) (http://doku.iab.de/discussionpapers/2007/dp0807.pdf Hohendanner, Christian (2007): Verdrängen Ein-Euro-Jobs sozialversicherungspflichtige Beschäftigung in den Betrieben? (IAB Discussion Paper, 08/2007), Nürnberg) nachweisbar.

(11) Schmid, Günther (2005): Ein-Euro-Job: ein neuer arbeitsmarktpolitischer Irrweg? In: IAW-Report, Jg. 33, H. 2, S. 35-49.

(12) Wolff, Joachim; Hohmeyer, Katrin (2008): Wirkungen von Ein-Euro-Jobs: Für ein paar Euro mehr. (IAB-Kurzbericht, 02/2008), Nürnberg (http://doku.iab.de/kurzber/2008/kb0208.pdf).

(13) Koppenfeld-Spies, Katharina (2010): Ein-Euro-Jobs - sinnvolle Eingliederungsmaßnahme oder billiges Allzweckmttel in der Arbeitsmarktpolitik? In: Neue Zeitschrift für Sozialrecht, Jg. 19, H.1, S. 2-7.

 

Seitenanfang

 

Impressum

Brigitte Maas c/o pro Innovation GmbH
Friedrichstr. 15
70174 Stuttgart
Tel. 0711 - 4 90 39 - 923
Fax 0711 - 4 90 39 – 623
brigitte.maas@proinnovation.de

Amtsgericht Stuttgart HRB 24776 Geschäftsführung: Brigitte Maas

 

Projektlogos

 

Seitenanfang