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Inhalt

Zentrale Befunde: Zu den Ausgangsbedingungen und zum Handlungsbedarf

Einzelgespräche mit zentralen ESF-AkteurInnen

Online Befragung

Gruppendiskussionen

Jetzt beteiligen!

Newsletter 17 - August 2009

Liebe LeserInnen,

Sie wurden in den letzten Monaten mehrfach von uns angesprochen, sei es wegen der Teilnahme an Befragungen oder kürzlich wegen der Beteiligung an der Projektarbeit in Form von exemplarischen Vorhaben. Heute wollen wir mit diesem Newsletter den Stand der Dinge zusammenfassen und einen Ausblick geben, aber auch ein wenig berichten, wie wir bisher gearbeitet haben.

Die Phase I mit der Analyse der aktuellen Ausgangsbedingungen und der Ermittlung des Handlungsbedarfs im Hinblick auf die Gleichstellung der Geschlechter im ESF in BW schließen wir gerade ab. Lesen Sie dazu den Abschnitt „Zentrale Befunde“ und die Artikel zu den Einzelgesprächen (Ute Wanzek) und zur online Befragung und den Gruppendiskussionen (Ronald Schulz), die ein wenig beschreiben, wie wir zu diesen Befunden gekommen sind. Wer es genau wissen will findet den ausführlichen Abschlussbericht der Phase I hier.

Aber wir sind ja schon mitten in der Phase II (Entwicklung der Ziele und des Umsetzungskonzepts). Lesen Sie dazu „Jetzt beteiligen!“, denn bis zum 7. September 09 können Sie ja noch Interessensbekundungen für die exemplarischen Vorhaben abgeben. Von ESF AK, einigen Trägern und auch von Ministerien liegen uns dazu schon Rückmeldungen vor, aber wir freuen uns auf weitere!

Wie geht es weiter?

Nach Ablauf der Frist am 7.9.09 wird der Initiativ – Steuerkreis die exemplarischen Vorhaben auswählen. Anschließend werden mit den Beteiligten entsprechende Zielvereinbarungen abgeschlossen. Der Steuerkreis wird um VertreterInnen der exemplarischen Vorhaben und einigen Institutionen und Organisationen erweitert und beschließt das Umsetzungskonzept für die ca. 2 jährige Phase III. Ab Oktober 09 starten dann nicht nur die exemplarischen Vorhaben sondern wir werden auch in den sog. Übergreifenden Handlungsfeldern die Aktivitäten fortsetzen sowie entsprechende Veranstaltungen durchführen. Genauere Informationen erhalten Sie dann im nächsten Newsletter!

Wir wünschen eine interessante Lektüre und freuen uns über Rückmeldungen aller Art!

Ihr Gender Team von proInnovation GmbH

 

Zentrale Befunde: Zu den Ausgangsbedingungen und zum Handlungsbedarf im Hinblick auf das Querschnittsziel Gleichstellung der Geschlechter im ESF in BW

Zusammenfassend ist festzustellen, dass gegenüber der Situation zu Beginn der letzten Förderperiode (2000-2006) positive Entwicklungen deutlich sichtbar sind, denn:

Dennoch ist der Handlungsbedarf

  1. umfangreich, komplex und differenziert (mehr) und
  2. unter außergewöhnlichen Rahmenbedingungen zu realisieren (mehr)

Es ist ausgesprochen schwer, den Handlungsbedarf kurz zu beschreiben, denn damit kann man der Komplexität und auch der Unterschiedlichkeit nicht wirklich gerecht werden. Wir haben mit den verschiedenen methodischen Schritten (vgl. auch die folgenden Artikel und den Abschlussbericht) ein ziemlich differenziertes Bild erhalten und somit eine gute Basis für die weitere Arbeit. Hier können nur einige Stichworte genannt werden:

Hinzu kommt, dass Vielen, wenn nicht gar den Meisten, nicht wirklich klar ist, was genau unter GeM Kompetenz zu verstehen ist und was also von ihnen erwartet und verlangt wird. Die Bedarfsanalyse zeigt, dass hieraus bisweilen eine deutliche Selbstüberschätzung im Hinblick auf die eigene GeM Kompetenz resultiert. Wir halten daran fest, dass (GeM) Handlungskompetenz am besten durch Coaching und Beratung und Begleitung im Prozess der Arbeit zu entwickeln ist (exemplarische Vorhaben), aber natürlich funktioniert das nur auf der Grundlage eines entsprechenden Basiswissens und muss immer wieder auch durch andere Methoden der Kompetenzentwicklung ergänzt werden.

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Zu den Rahmenbedingungen der Umsetzung von Gleichstellung im ESF gehört natürlich das gleichstellungspolitische „Klima“ und hier haben wir es in DE noch immer mit einem in Geschlechterfragen eher schwierigen Kontext zu tun :

Aber dies sind die eher „normalen“ Rahmenbedingungen. Wir sprechen von außergewöhnlichen Rahmenbedingungen und meinen die verschiedenen Krisenerscheinungen. Generell beeinflussen wirtschaftliche Krisen die Gleichstellungspolitik eher negativ, weil plötzlich vieles Andere soviel wichtiger erscheint. In der aktuellen Situation kommt allerdings erschwerend hinzu, dass verkürzt von „der“ Krise gesprochen und diese als Krise der Männerarbeitsplätze gesehen wird. Die Beurteilung der verschiedenen krisenhaften Entwicklungen erfolgt recht undifferenziert. Es geht so weit, dass man vom nun kommenden Zeitalter der Frauen spricht, die angeblich soviel weniger betroffen seien. Die EU KOM geht dagegen? davon aus, dass Frauen von der Krise stärker betroffen seien, da sie häufiger in prekären Arbeitsverhältnissen tätig sind als Männer.

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Wir plädieren für eine differenzierte Betrachtungsweise und genauere Analyse und schließen uns der Forderung nach einer geschlechterdifferenzierenden Folgenabschätzung (gender impact assessment) an. Dabei sind auf jeden Fall folgende Gesichtspunkte zu berücksichtigen:

Es soll jedoch nicht geleugnet werden, dass die Krise/n auch Chancen beinhalten. So wird bei der Krisendiskussion auch die Frage aufgeworfen, welche Rolle männliches Risikoverhalten und Technikverständnis bei der Verursachung der Situation gespielt haben. Des Weiteren wird deutlich, dass es ggf. nicht nur ein Problem der Frauen ist, dass sie in den schlechter bezahlten und prekären Jobs tätig sind, dann nämlich, wenn der männliche Hauptverdiener ausfällt und deutlich wird, dass von einem Frauenlohn eine Familie eben nicht zu ernähren ist. Das wiederum wirft weitere Fragen auf: sollte die Krise nicht genutzt werden, um einer gleichen Verteilung von Arbeit zwischen den Geschlechtern näher zu kommen – dies könnte durch eine allgemeine Arbeitszeitverkürzung angestrebt werden. Ist es nicht auch an der Zeit Maßnahmen zu ergreifen wie in Norwegen und anderswo, wo nicht freiwillige Vereinbarungen wie bei uns sondern gesetzliche Auflagen die Beteiligung von Frauen an Aufsichtsräten regeln? Dieser kurze Aufriss erhebt keinesfalls den Anspruch das Thema schon vollständig erfasst zu haben und die Diskussion wird ja auch absehbar an Schärfe erst dann gewinnen, wenn die Arbeitslosigkeit ab Herbst drastisch steigt und wenn sich bestätigen sollte, dass der erwartete Aufschwung nicht so bald kommt wie erhofft.

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Einzelgespräche mit zentralen ESF-AkteurInnen (Ute Wanzek)

Es war uns besonders wichtig, die Erfahrungen, Kenntnisse und Verantwortung aber auch Meinungen von zentralen AkteurInnen des ESF auf der Landesebene kennenlernen und für die Ermittlung des Handlungsbedarfs nutzen zu können. Die 9 Einzelgespräche dienten aber auch der frühzeitigen Gewinnung der GesprächspartnerInnen für die Beteiligung am Coaching – Begleitprojekt, in dem einen oder anderen Fall sowie auch der Sensibilisierung und Aktivierung für das Querschnittsziel Gleichstellung. (mehr …) (?????? - wo soll der Link hinführen????, Anmerkung Andreas)

Wir setzten uns gemeinsam mit den ESF-AkteurInnen mit folgenden Fragekomplexen auseinander:

Die GesprächspartnerInnen repräsentierten die Verwaltungsbehörde des ESF, Beratungsstrukturen des ESF auf Landesebene, zuständige AkteurInnen von Ministerien, der Arbeitsagenturen und der ARGEN.

Leider konnten wir bisher noch nicht mit VertreterInnen der Kammern und der Arbeitnehmervertretungen sowie der Liga der freien Wohlfahrspflege sprechen, sodass im Erfahrungs- und Meinungsbild noch einige Aspekte fehlen.

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Einige Ergebnisse:

Alle zentralen ESF-AkteurInnen waren sich darüber einig, dass die Bedeutung des Querschnittsziels Gleichstellung der Geschlechter im Vergleich zur letzten Förderperiode gewachsen ist. Einigkeit konnte auch darüber erzielt werden, dass in Baden-Württemberg Gleichstellung im Operationellen Programm 2007-2013 eine entscheidende und zentrale Bedeutung hat und bereits ziemlich klar im Verfahren verankert ist.

In den Gesprächen wurde aber auch deutlich, dass diese Konsequenz sich nun auch in den Programmen und Aufrufen bis hin zu den Projekten systematisch umsetzen muss sowie, wenn mit der Verbindlichkeit „ernst gemacht“ werden soll, auch die entsprechenden Indikatoren zur Erfolgsverfolgung und Messung gleichstellungspolitisch ausgerichtet werden müssen, um nicht nur eine formale Integration des Querschnittsziels zu haben.

Die GesprächspartnerInnen konnten die Erkenntnis vertiefen, dass die Gleichstellung im ESF ein Element der europäischen Gleichstellungspolitik und Strategie ist, dass also der ESF eine Funktion bei der Erreichung europäischer Gleichstellungsziele insgesamt und im Speziellen in der Beschäftigungs-, Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik erfüllt. Deutlich wurde dabei auch, dass hierin der doppelstrategische Ansatz von Frauenförderung und Gender Mainstreaming, wie er auch in Baden-Württemberg verfolgt wird, seine Entsprechung hat.

Ein zentraler Punkt bildete die Einschätzung der entsprechenden Gender-Kompetenz der AkteurInnen auf allen Ebenen. Hier sehen alle ExpertInnen sowohl bei den AkteurInnen der Ausschreibungs- und Bewilligungsebenen als auch bei den Projektträgern sowie bei sich selbst noch einen großen Handlungsbedarf.

Wir bedanken uns bei unseren GesprächspartnerInnen ausdrücklich für ihr Vertrauen, ihre Offenheit und die Zeit, die sie für die Gespräche aufbrachten.

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Zur online – Befragung (Ronald Schulz)

Um in der Ausgangsanalyse die Perspektive aller AkteurInnen einzufangen, hat das ifm im März und April 2009 in unserem Auftrag eine Online-Befragung durchgeführt. Die Online-Befragung beinhaltete aber auch aktivierende Elemente, denn es wurden auch Personen oder Akteursgruppen angesprochen, die sich bisher mit dem Thema kaum befasst und durch die Befragung einen ersten Zugang erhalten haben. Erfreulich ist, dass der Rücklauf mit 33% als recht hoch eingeschätzt werden kann. Von 493 Angeschrieben haben 197 Personen den Fragebogen ausgefüllt.

In der Befragung sollten folgende Leitfragen beantwortet werden:

Einige Ergebnisse

Die Auswertung der Online-Befragung hat im Wesentlichen zweierlei gezeigt: Zum einen kann positiv festgehalten werden, das der Mehrheit der Befragten (68,7%) eindeutig klar ist, dass die tatsächliche Gleichstellung im ESF nur dann gelingen kann, wenn die gleichstellungspolitische Strategie systematisch umgesetzt wird. D.h., es gibt eine hohe Zustimmung hinsichtlich der Notwendigkeit, Gleichstellung in alle politischen und fachlichen Entscheidungen zu integrieren. Eine Voraussetzungen ist der erkennbare politische Wille des Landes zur Umsetzung des Querschnittsziels. Die Ergebnisse der Online-Befragung haben gezeigt, dass für die Mehrzahl der Befragten (63% stimmen zu bzw. eher zu) der politische Wille des Landes BW eindeutig sichtbar und das Umsetzungsverfahren nachvollziehbar ist.

Andererseits konnte festgestellt werden, dass die gleichstellungspolitischen Ziele der EU und des Landes bzw. des OP nicht durchgängig handlungsleitend sind. Dieses Ergebnis kann auf mindestens zwei Ursachen zurückgeführt werden. So konnte in der Befragung ein nicht unerheblicher Männeranteil (ca. 65%) identifiziert werden, der mit den Gleichstellungszielen nichtkonform geht. So sind z.B. 36% der befragten Männer (Frauen 9%) eher der Meinung, das die Gleichstellung in Deutschland bereits verwirklicht sei. Eine andere Ursache ist auf die Unkenntnis des OP zurückzuführen. Die Befragung hat gezeigt, dass ca. ein Drittel der Befragten das OP nicht kennt. Dies trifft insbesondere auf Mitarbeitende von ESF Projekten (ca. 42%) und (Ko)Finanziers (31%) zu. Hieraus lässt sich ein Handlungsbedarf in Bezug auf die Einstellungsänderungen bei einem Teil der männlichen Akteure und hinsichtlich der Erhöhung des Bekanntheitsgrads des OP ableiten.

Uns war es außerdem wichtig, Hinweise zum Unterstützungsbedarf zu erhalten. So wurden den Befragten mehrere Möglichkeiten vorgegeben, die hinsichtlich ihrer Relevanz eingeschätzt werden konnten. Hierbei haben die AkteurInnen Bedürfnisse insbesondere nach „Informationen zu Gleichstellung im Europäischen Sozialfond in Baden-Württemberg“, „Informationsaustausch und Wissensvermittlung auf thematischen (z.B. bezogen auf spezifische Ziele des OP) Fachtagungen“ und „Fortbildungen und Beratungen zum Thema Projektarbeit geschlechtergerecht gestalten“ sichtbar gemacht.

Abschließend lässt sich feststellen, dass uns die Online-Befragung wichtige Erkenntnisse über den Stand der Voraussetzungen zur Erreichung des Querschnittsziels „Gleichstellung der Geschlechter“ im ESF in positiver Hinsicht aber auch in Hinblick auf vorhandene Defizite sowie die Bedürfnisse nach Unterstützung gebracht hat. Bleibt am Ende noch, sich bei allen zu bedanken, die sich an dieser Online-Befragung beteiligt haben.

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Zu den Gruppendiskussionen (Ronald Schulz)

Damit in die Ausgangsanalyse Erkenntnisse einfließen, die durch einen diskursiven Austausch in der Gruppe entstehen haben wir zwei Gruppendiskussionen durchgeführt. Eine Gruppe wurde durch Trägervertretungen des SM und die andere mit solchen aus dem WM Bereich gebildet. Inhaltlich wurden Visionen („Wie würde sich die Gleichstellung nach dem erfolgreichen Abschluss der Förderperiode darstellen?“), der Ist-Stand („Was hat sich bewährt?“, Was hat die Umsetzung der Gleichstellung behindert?“) und Unterstützungsmöglichkeiten („Welcher Unterstützungsbedarf wird gesehen?“) entwickelt bzw. diskutiert.

Ein bemerkenswertes Ergebnis besteht darin, dass die Teilnehmenden die Vision haben, dass am Ende der ESF-Förderperiode alle Träger in der Lage sind, ihre Projekte hinsichtlich ihres Betrags zur Gleichstellung zu evaluieren, dass alle AkteurInnen und auch die Zielgruppen ihre Gender (Mainstreaming) Kompetenz entwickelt haben. In der Diskussion des Ist-Standes wurden überwiegend hemmende Faktoren deutlich, so einigten sich die Gruppenmitglieder darauf, dass die zu gering entwickelte Gender Mainstreaming Kompetenz, die unzureichende Nachhaltigkeit der Projekte und fehlender Austausch zwischen den Projekten sowie die unzureichende Unterstützung der reg. AK die erfolgreiche Umsetzung der Gleichstellung auf Projektebene behindere. Folgerichtig bestimmten die DiskutantInnen einen Handlungsbedarf, der sich u.a. auf die Entwicklung der Gender Mainstreaming Kompetenz, Möglichkeiten des Erfahrungsaustauschs und die Befähigung zur (Selbst-)Evaluation bezieht.

Insgesamt kann festgestellt werden, dass die Gruppendiskussionen unsere Ausgangsanalyse bereichert haben. Zum Teil wurden bereits aus anderen Erhebungen bekannte Handlungsbedarfe (z.B. Entwicklung der Gender Mainstreaming Kompetenz) bestätigt. Es wurden aber auch neue Akzente gesetzt, so sollten z.B. Möglichkeiten für den Erfahrungsaustausch verstärkt und die (Selbst-)Evaluation der Träger verbessert werden.

An dieser Stelle möchten wir uns nochmals bei allen Teilnehmenden der Gruppendiskussion für ihre aktive Mitwirkung bedanken.

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„Jetzt beteiligen!“

Wir hoffen, dass alle ESF Projektträger und ESF Arbeitskreise von den Aufrufen zu Interessensbekundungen für exemplarische Vorhaben erreicht wurden!

Sie finden die Aufrufe hier.

In den Aufrufen sind grundsätzlich Ziele und Vorgehensweise der sog. exemplarischen Vorhaben beschrieben - auch die Interessensbekundungen enthalten weitere Hinweise. Darüberhinaus werden uns aber von interessierten TrägervertreterInnen bzw. von ESF AK immer wieder die folgenden Fragen gestellt:

Worum geht es genau? (mehr …)(?????? - wo soll der Link hinführen????, Anmerkung Andreas)

Durch das Coaching-Begleitprojekt wurden die Handlungs- und Unterstützungsbedarfe der regionalen Arbeitskreise (GF oder gesamter AK), der Träger von ESF Projekten (SM und WM) aufgegriffen und in konkrete, exemplarische Vorhaben „übersetzt“. Diese finden Sie in den Formularen zur Interessensbekundung zum Ankreuzen.

Die Umsetzungskonzepte werden jedoch erst später mit den ausgewählten Teilnehmenden der exemplarischen Vorhaben gemeinsam vereinbart bzw. entwickelt. Insofern kann so manche konkrete Festlegung (z.B. zeitlicher Aufwand, Veranstaltungsort) zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht getroffen werden.

Klarheit besteht hinsichtlich der inhaltlichen Ausrichtung der exemplarischen Vorhaben. In ihnen wird lösungsorientiert an den im Arbeitsalltag auftretenden Problemen bei der integrativen Umsetzung der gleichstellungspolitischen Querschnittsaufgaben gearbeitet. Dabei können verschiedene Arbeitsmethoden zum Einsatz kommen (z.B. Bildungsveranstaltungen, Projektbegleitungen, Gruppen- oder Einzelcoachings, Kommunikationsforen). Erfahrungsgemäß ist die Umsetzung von in Bildungsprozessen erworbenen Kenntnissen und Fähigkeiten im Arbeitsalltag ein längerfristiges Geschehen. Aus diesem Grund sind die exemplarischen Vorhaben mehrjährig angelegt.

Exemplarisches oder modellhaftes Vorgehen wird im Übrigen immer dann gewählt, wenn es um „Entwicklungsaufgaben“ geht, d.h. dass eine spezifische Problemlösungsstrategie erarbeitet und erprobt werden und diese anderen verfügbar gemacht werden soll. Daher wird der Verknüpfung der einzelnen Vorhaben untereinander und mit den „übergreifenden Handlungsansätzen“ in der Fläche eine hohe Bedeutung zugemessen.

 

Wie viel Zeit wird das exemplarische Vorhaben in Anspruch nehmen?

Es ist sicher etwas unbefriedigend, aber da die exemplarischen Vorhaben sehr unterschiedlich sein können, ist hier eine allgemeine Aussage nicht möglich. Es hilft aber sicher zu wissen, dass diejenigen, die ein solches Vorhaben übernehmen, ihr zeitliches Engagement weitest gehend selbst bestimmen. Wenn die Zielvereinbarungen getroffen werden, so wird auch über die vorhandenen Ressourcen und zeitlichen Einschränkungen zu sprechen sein.

Die exemplarischen Vorhaben sind ja grundsätzlich mittelfristig angelegt (max. 2 Jahre) und dies nicht nur deswegen, weil wir wissen, dass die GeM im ESF eine komplexe Angelegenheit ist, die Zeit braucht, sondern auch deswegen, weil wir wissen, dass die Zeitbudgets bei allen AkteurInnen – und ja auch bei uns selbst – sehr eng sind. Es lässt sich sagen, dass der erweiterte Steuerkreis ca. 2 – max. 3 x jährlich tagen wird, aber da nicht alle, die in einem exemplarischen Vorhaben tätig sind jedes Mal daran teilnehmen, ist dies auch keine klare Vorgabe. Darüber hinaus wird – wie auch in Aufruf und Interessensbekundung schon dargestellt – die Teilnahme an weiteren Veranstaltungen, z.B. Fachtagungen erwartet. Aber auch dies sind aufs Jahr gesehen nur sehr wenige, langfristig geplante Termine.

Wieso erstreckt sich das exemplarische Vorhaben auf einen Zeitraum von bis zu 2 Jahren (die geförderten Projekte haben doch meistens nur eine Laufzeit von 1 Jahr)?

Einerseits ist es natürlich sinnvoll und möglich ein konkretes bewilligtes Projekt in den Mittelpunkt eines exemplarischen Vorhabens zu stellen. Andererseits kann auch die Unterstützung bei der Entwicklung von neuen Projektideen, bei der Projektplanung gewünscht sein. Oder es soll an der GeM Kompetenzentwicklung auf anderem Wege gearbeitet werden, oder …. oder …. In der letzten Förderperiode wurden bereits 2 Projekte begleitet und beide hatten nur eine einjährige Laufzeit. Die Träger haben dies jedoch nicht als Problem angesehen, weil es um das Thema „Übergang Schule – Beruf“ ging und sie an diesem Thema längerfristig und mit verschiedenen Projekten arbeiten. Sollte ein exemplarisches Vorhaben nach 1 Jahr zufriedenstellend beendet sein, so muss es doch noch dokumentiert werden. Allerdings spricht nichts dagegen, schneller zu sein und die 2 Jahre nicht vollständig auszufüllen.

Gibt es zusätzliche Mittel?

Leider müssen wir diese Frage verneinen. Allerdings geben wir zu bedenken, dass

  • Die Teilnahme keine horrenden Kosten verursachen wird, selbst die Reisekosten werden aufgrund von möglichst regionaler Orientierung gering sein (wir kommen zu Ihnen …)
  • Die Mitarbeit kann grundsätzlich als Weiterentwicklung von GeM Kompetenz im Rahmen von Projekten berücksichtigt werden, auch wenn wir wissen, dass das Budget der Projekte meistens äußerst knapp und durch die Kofinanzierung zusätzlich beschränkt ist.
  • Es gibt eine Verpflichtung zur Umsetzung von GeM im ESF, der alle nachkommen müssten und mit der Beteiligung an einem exemplarischen Vorhaben erhalten Sie hierzu kostenlos Unterstützung- und dies lösungsorientiert und in Bezug zu Ihren konkreten Problemlagen.
Nach welchen Kriterien werden Träger oder ESF AK für exemplarische Vorhaben ausgewählt?

Zunächst ist es so, dass wir nicht sicher sind, dass wir InteressentInnen zurückweisen müssen. Auch wenn wir uns eine große Vielzahl von Interessensbekundungen wünschen, so möchte der Steuerkreis doch auch möglichst niemand aufgrund von Kapazitätsproblemen ablehnen. Die anderen Kriterien für die Beteiligung sind bereits in Aufruf bzw. Interessensbekundung genannt.

Zur Erinnerung:

  • Es wird eine Verpflichtung zur aktiven Mitarbeit erwartet.
  • Es wird die Bereitschaft zu einer gemeinsamen Planung mit dem Gender Team verlangt, sowie zur Auswertung und Dokumentation.
  • Über das konkrete Vorhaben wird eine Zielvereinbarung (im erweiterten Steuerkreis) abgeschlossen.
  • Ggf. wird eine Vertretung in den erweiterten Steuerkreis entsendet.
  • Die InteressentInnen sind bereit, ihre Erfahrungen und Erkenntnisse an andere AkteurInnen weiter zu geben.

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Was bringt die Teilnahme an exemplarischen Vorhaben für ESF AK?

Hinweise der ehemaligen Modell-Arbeitskreise In der vergangenen Förderperiode haben wir bereits mit exemplarischen Vorhaben gearbeitet und zwar in den sog. ESF Modell – AK. Vielleicht ist es für die anderen ESF AK, die nunmehr teilnehmen könnten von Interesse, wie dies beim letzten Mal beteiligten Ihre Erfahrungen resümieren. (mehr…)(?????? - wo soll der Link hinführen????, Anmerkung Andreas)

"Die Teilnahme am Projekt hat sich für Mannheim gelohnt, weil durch den pragmatischen Coaching-Ansatz das Gleichstellungsziel sowohl beim ESF-Arbeitskreis als auch bei den ESF-Trägern fester Bestandteil der Arbeit geworden ist. Besonders gewinnbringend war auch der Austausch mit den anderen Modellarbeitskreisen." Harald Pfeiffer, Geschäftsführer Arbeitskreis ESF Mannheim

"Ausgangspunkt und Motivation war die Frage, wie kann die praktische Umsetzung des Gender Mainstreaming gelingen? Wir wussten theoretisch viel, es fehlte das know-how für die praktische Umsetzung. Die Teilnahme am Projekt brachte einen entscheidenden Mehrwert. Es zeigte sich, dass die 4 Schritte-Methode ein außerordentlich geeignetes Instrument ist und dass es um generelle Qualitätsanforderungen geht. Die modellhafte Bewertung einzelner konkreter Projekte nach Gender-Aspekten offenbarte, dass Grundsätze des Projektmanagement in den Projekten häufig unzureichend beachtet werden. Ausgehend von dieser Erkenntnis, wurde als „Krönung“ ein 2-tägiger Workshop für Projektträger durchgeführt. Übereinstimmende Einschätzung war, dass vor allem die Komplexität und die Prozesshaftigkeit des Gender Mainstreaming deutlich wurden." Barbara Ziegler-Helmer, ESF AK Landkreis Esslingen

"Die Phase als Modellarbeitskreis war für den Arbeitskreis Stadt Karlsruhe und mich als Geschäftsführer eine sehr interessante Zeit. Wir haben unsere Interessenbekundung nie bereut. Die Erfahrungen und die im Rahmen des Projektes entstandenen Kontakte waren und sind für unsere Arbeit äußerst hilfreich." Peter Dressler. ESF-Geschäftsstelle Stadt Karlsruhe

"Durch die Teilnahme als Modellarbeitskreis am Genderprojekt in der letzten Förderperiode wurde ein Bewusstsein dafür geschaffen, welchen Stellenwert die EU diesem Thema beimisst. Aber nicht nur das. Die Teilnahme führte auch dazu, dass die Genderkompetenz sowohl bei der Geschäftsführung als auch bei den Trägern zwar noch nicht umfassend ist, aber immerhin ein solides Fundament erhalten hat. Durch den pragmatischen Ansatz des Projektes konnte bei allen Beteiligten in Heidelberg die Bereitschaft zur Mitarbeit geweckt werden. Ziel ist es nun, am Ball zu bleiben und diese Kompetenz weiterzuentwickeln." Gertrud Brich, ESF AK Heidelberg

 

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