Liebe LeserInnen,
turbulente Zeiten liegen hinter uns – von Sommerpause keine Spur! Vor dem Antragstermin am 30.09.08 mussten die Antragsformulare (des SM) angepasst werden und hier waren wir bei der Umsetzung von Gender Mainstreaming in Formular und Projektbeschreibung einbezogen. Natürlich war die Zeit mal wieder knapp und die Anpassung der Handreichung Nr. 2 (pdf 1,4 mb), die ja sozusagen eine Bedienungsanleitung zum „gendern“ der Anträge und Projektbeschreibungen ist, wurde gerade noch rechtzeitig fertig.
Gleichzeitig haben wir das „alte“ Projekt abgeschlossen. Obwohl das Verfassen eines ausführlichen Abschlussberichtes immer eine anstrengende Angelegenheit bleibt, so waren wir doch durch die guten Ergebnisse motiviert, die ja kurz vorher sogar auf europäischer Ebene gewürdigt worden waren (vgl. NL 15).Einige wesentliche Resultate stellen wir Ihnen in diesem Newsletter vor.
Am 1.10.08 konnten wir dann mit dem neuen Projekt starten. Einen ersten Überblick darüber, worum es geht, was gleich bleibt und was sich ändert, wie man sich beteiligen kann und was als nächstes passiert, erhalten Sie in diesem Newsletter.
Wir wünschen eine interessante Lektüre und freuen uns über Rückmeldungen aller Art!
Ihr Gender Team von proInnovation GmbH
Worum es ging:
Zu Beginn der ESF - Förderperiode 2000 – 2006 waren die neuen gleichstellungspolitischen Strategien der EU und insbesondere das Gender Mainstreaming noch völlig neu. Niemand wusste so recht was es bedeutete und wie es umzusetzen sei. Im ESF wurde der Bedarf als besonders dringlich eingeschätzt, da Untersuchungen gezeigt hatten, dass die Förderung nicht hinreichend zur Gleichstellung der Geschlechter beitrug sondern dass sich sogar vielfach die geschlechtsspezifischen Muster in der Förderung reproduzierten. Wie die meisten anderen Bundesländer versuchte man auch in BW in dieser Situation mit Informationsveranstaltungen und Workshops die neue Strategie nachvollziehbar zu machen und entwickelte erste Leitfäden.
Im Verlauf der ersten Jahre zeigte sich jedoch, dass die Implementierung von GeM im ESF (und nicht nur da!) große Schwierigkeiten bereitete. Und da entschloss sich BW dazu, neue Wege zu gehen. Da auch praxisorientierte Fortbildungen und das Vorhandensein von Instrumenten offenbar nicht ausreichten, wurde der Coaching – Ansatz gewählt. Damit sollten den AkteurInnen in ihrer jeweiligen konkreten Alltagssituation Hilfestellungen angeboten werden und die Umsetzung von GeM exemplarisch begleitet werden.
Was wurde erreicht – und was nicht?
Mit den so genannten „4 Schritten“ (zunächst in Österreich entwickelt und dann angepasst) wurde ein Instrument eingesetzt, das die Bedürfnisse der unterschiedlichen AkteurInnen berücksichtigte: die bewilligenden Stellen und hier insbesondere die beteiligten ESF Modellarbeitskreise kamen der Frage näher, wie sie erkennen können, ob ein Projektvorschlag hinreichend „gegendert“ ist, die Träger bekamen Hilfestellungen, um die Genderaspekte schlüssig in ihre Projektplanungen und die Umsetzung zu integrieren, die Ministerien kamen in der Frage weiter, wie sie Förderprogramme gleichstellungsorientiert formulieren können – zunächst das OP – und wie Verfahren so zu gestalten sind, dass eine möglichst hohe Verbindlichkeit für das Querschnittsziel Gleichstellung entsteht.
Im Verlauf der folgenden 4 Jahre Projektarbeit wurden vielfältige Handlungsansätze entwickelt und erprobt, die hier nicht alle dargestellt werden können, Näheres dazu können Sie im Abschlussbericht nachlesen. Sehr wichtig waren dabei der „Beirat Prozessbegleitung“ und das Vorgehen nach einem Prozessmodell – und dies hat sich inzwischen als modellhaft bis auf die europäische Ebene herausgestellt – und wird daher beibehalten.
Resümierend kann man feststellen, dass am Ende der Laufzeit viele Arbeitsansätze und Hilfestellungen erfolgreich erprobt wurden und nun zum breiten Einsatz zur Verfügung stehen. Die am Projekt Beteiligten sind sicherlich große Schritte weiter gekommen und die Frage, was nun GeM eigentlich sei, würde heute so wohl nicht mehr gestellt. Ebenso deutlich ist allerdings die Komplexität des Themas, denn die Geschlechterverhältnisse sind auf vielfältige Weise mit allen anderen wirtschaftlichen und sozialen Fragen verknüpft und von den AkteurInnen ist ein hohes Maß an Kompetenzen gefordert, um mit den unterschiedlichen Lebensrealitäten von Frauen und Männern im Beschäftigungssektor und den dort wirkenden Strukturen umgehen zu können. Da Lernen nicht delegierbar ist, müssen alle ESF AkteurInnen diese Kompetenzen im Laufe der Zeit selbst entwickeln – und dies ist schon der wichtigste Grund, warum die Projektarbeit fortgesetzt wird.
Was ändert sich?
Weitere Informationen finden Sie in Kürze auf der Internetplattform des Projekts und in den nächsten Newslettern.
Was passiert als nächstes?
In Kürze wird der Steuerkreis konstituiert. Es handelt sich zunächst um den sog. Initiativ – Steuerkreis, in dem unter Federführung der Fondsverwaltung und moderiert durch proInnovation GmbH die „geborenen“ Mitglieder der Lenkungsgruppe das Projekt starten (Die Ministerien, eine Vertretung der ehemaligen Modellarbeitskreise und eine „Vertreterin von Fraueninteressen“, die Programmevaluation, die Technische Hilfe und das Beratungsinstitut).
Bereits begonnen wurde mit der Analyse der Ausgangsbedingungen und der Konkretisierung des Handlungsbedarfs. Zuletzt wurde eine solche Bestandsaufnahme im Vorläuferprojekt im Frühjahr 2004 vorgenommen. Seither hat sich manches geändert, sowohl bei den Rahmenbedingungen als auch bei den AkteurInnen und somit ist auch von einem veränderten Handlungsbedarf auszugehen. Zu dessen Analyse werden wir ExpertInnengespräche und Gruppendiskussionen führen, Dokumente analysieren und eine online Befragung durchführen. Grundlage sind dabei die sog. Erfolgsfaktoren, d.h. die Voraussetzungen, die erfahrungsgemäß für eine erfolgreiche gleichstellungspolitische Strategie gegeben sein müssen. Solche hatten wir bereits schon beim letzten Projekt zugrunde gelegt, haben sie aber jetzt weiter entwickelt und mit Indikatoren untersetzt.
Unstrittig ist, dass es einen großen Handlungsbedarf gibt, nicht zuletzt aufgrund der noch immer geschlechtsspezifischen und -hierarchischen Situation der Geschlechter am Arbeitsmarkt. Neue Herausforderungen sind durch die Verankerung gleichstellungspolitischer Ziele im OP und deren für alle verbindliche gleichstellungspolitische Strategie entstanden – und hier ist der konkrete Unterstützungsbedarf der AkteurInnen aufzunehmen.
Im Frühjahr folgt dann Phase II, in der auf Basis des bis dahin ermittelten Handlungsbedarfs dazu passende Arbeitsansätze vorgeschlagen werden. Wie auch beim Vorläuferprojekt werden Sie sich durch Interessensbekundungen bewerben können. Der Steuerkreis wird dann die entsprechenden exemplarischen Ansätze auswählen.
Ein spannender Neubeginn!
Brigitte Maas c/o pro Innovation GmbH
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brigitte.maas@proinnovation.de
Amtsgericht Stuttgart HRB 24776 Geschäftsführung: Brigitte Maas
