Die ESF AkteurInnen sind gehalten, für Programme und Projekte den Handlungsbedarf zu analysieren und dies geschlechterdifferenziert und gleichstellungsorientiert. Zur dazu nötigen Beschreibung der Situation verschiedener Zielgruppen von Männern und Frauen müssen entsprechende Statistiken herangezogen werden.
Wer das versucht, trifft jedoch auf unterschiedliche Zahlen, je nachdem ob sie von der Bundesagentur für Arbeit oder der EU kommen. Geht man dem nach, so stellt sich heraus, dass die verschiedenen Institutionen zwar verwandte Begriffe benutzen (arbeitslos, erwerbslos), dass sich dahinter jedoch unterschiedliche Definitionen verbergen (vgl. z.B. Übersicht Arbeitslosigkeit – Erwerbslosigkeit – Nichterwerbstätigkeit). Dies ergibt sich aus sozialrechtlichen Grundlagen, die z.B. Anspruchsberechtigungen begründen und - da sich die Sozialsysteme international noch immer beträchtlich unterscheiden – unterschiedlich sind. Spricht man z.B. in Deutschland von Beschäftigten, so sind "nur" die sozialversicherungspflichtig Beschäftigten gemeint, in Übersetzungen von EU Dokumenten spricht man zwar ggf. auch von Beschäftigten, meint aber vielleicht "Erwerbstätige". Werden Quoten genannt, so wird manchmal von der Erwerbsquote gesprochen und gemeint ist aber oft die Erwerbstätigenquote etc. (1) Es ist also wichtig diese Unterschiede zu kennen, um nicht Gefahr zu laufen, die berühmten Äpfel und Birnen zu vergleichen.
Dies ist an sich schon unübersichtlich genug, aber noch schwieriger wird es, wenn man diese Gegebenheiten geschlechterdifferenziert darstellen möchte. Will man sich beispielsweise ein Bild von der Arbeitslosigkeit von Frauen machen, so würde es keineswegs genügen, die Zahlen zur Arbeitslosigkeit von Männern und Frauen zu vergleichen, die ja "nur" die registrierten Arbeitslosen erfassen, denn die Geschlechter sind recht unterschiedlich in verschiedenen anderen Gruppen vertreten z.B. bei den Nichterwerbstätigen. Jüngere Untersuchungen haben z.B. gezeigt, dass ungefähr die Hälfte der großen Zahl der teilzeitbeschäftigten Frauen dies unfreiwillig ist; sie müssten also eigentlich als teilzeitarbeitslos erfasst werden. Genauso schwierig ist es, aus den üblichen Statistiken die Qualität der Erwerbsbeteiligung herauszulesen, denn die meisten "zählen Köpfe" und berücksichtigen so nicht die weit überproportionale Betroffenheit von Frauen von Teilzeitarbeit mit geringer Stundenzahl - und von prekärer Beschäftigung. Erst eine Umrechnung der Beschäftigungsanteile in sog. Vollzeitäquivalente ergibt ein realistisches Bild.
Hinzu kommt, dass die Situation am Arbeitsmarkt stark von anderen gesellschaftlichen Gegebenheiten beeinflusst wird, so z.B. von der Verfügbarkeit von Betreuung (Kinder, Pflegebedürftige) aber auch vom Steuersystem. Diese komplexen Zusammenhänge werden oft erst verständlich, wenn man die zugrundeliegenden Normen und Werte sichtbar macht, oder anders gesagt, die geschlechterpolitischen Modelle. Daher finden Sie hier auch Erläuterungen der gleichstellungspolitischen Begrifflichkeiten.
(1) Zu weiteren Unterschieden und den unterschiedlichen Erhebungsmethoden vgl- Wirtschaft im Wandel, 4/2005: Registrierte Arbeitslosigkeit oder Erwerbslosigkeit: Gibt es das bessere Messkonzept? http://arno.unimaas.nl/show.cgi?fid=15309 und Agentur für Gleichstellung im ESF Bundesprogramm ZIELGRUPPEN NACH IHREM STATUS AM ARBEITSMARKT UND DEFINITIONSBEDINGTE ABGRENZUNGEN – Ein Wegweiser durch den Begriffsdschungel aus gleichstellungspolitischer Perspektive – http://www.esf-gleichstellung.de/fileadmin/data/Downloads/Daten_Fakten/gm-wegweiser_arbeitsmarktstatistik.pdf